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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss

Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Reisende dem Reiseveranstalter, Frankentours Motorradreisen, den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder online erfolgen. 

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Der Reisende erhält von dem Reiseveranstalter mit Annahme oder unverzüglich nach Vertragsabschluss eine Reisebestätigung in Schrift- oder Textform.

Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das Frankentours Motorradreisen für die Dauer von 2 Wochen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende die Annahme ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten (z.B. durch Zahlung/Anzahlung des Reisepreises) erklärt.

Bezahlung

Bei Abschluss des Reisevertrages (Buchungsbestätigung/Rechnung) ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten.

Der restliche Reisepreis ist, sofern zu diesem Zeitpunkt eine ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl erreicht ist und die Durchführung der Reise fest steht, bei der Aushändigung der Reiseunterlagen, spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen.

Bei kurzfristiger Buchung ab 3 Wochen vor Reisebeginn ist bei feststehender Durchführung der Reise der gesamte Reisepreis sofort fällig. Erst nach vollständiger Zahlung des Reisepreises erhält der Reisende die Reiseunterlagen.

Frankentours Motorradreisen ist berechtigt, bei nicht fristgerechter Zahlung nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sowie verauslagte Beträge sind sofort fällig.

Leistungen und Preise

Der Inhalt des Reisevertrages wird ausschließlich durch die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in den für die Reise gültigen Reiseausschreibungen von Frankentours Motorradreisen bestimmt. Abänderungen und Nebenabreden, die von den Reisebedingungen oder Leistungsbeschreibungen des Angebotes abweichen, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch Frankentours Motorradreisen. Reisebüros sind nicht berechtigt, vom Leistungs- und Preisangebot von Frankentours Motorradreisen abweichende Zusicherungen zu geben.

Frankentours Motorradreisen behält sich vor, die angebotenen Leistungen und Preise vor Vertragsabschluss zu ändern.

Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, sind auch nach Vertragsschluss zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Frankentours Motorradreisen behält sich insbesondere vor, die Streckenführung von Rundreisen erforderlichenfalls abzuändern.

Frankentours Motorradreisen wird den Reisenden von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Frankentours Motorradreisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat seine Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Frankentours Motorradreisen über die Änderung der Reiseleistung geltend zu machen.

Preisanpassung

Liegt der Reisebeginn später als 4 Monate nach Vertragsabschluss, so ist Frankentours Motorradreisen bis 3 Wochen vor Reisebeginn berechtigt, im Falle der Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern, sofern die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten waren:

Ändert sich nach Abschluss des Reisevertrages der Wechselkurs für die gebuchte Reise, kann Frankentours Motorradreisen die sich daraus ergebene Erhöhung auf den Reisepreis umlegen.

Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Frankentours Motorradreisen den Reisenden unverzüglich zu informieren und den Preiserhöhungsgrund darzulegen.

Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Frankentours Motorradreisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat gegenüber Frankentours Motorradreisen unverzüglich nach Eingang der Preiserhöhungsmitteilung zu erklären, welche der Rechte er geltend macht.

Rücktritt und Kündigung durch Frankentours Motorradreisen

Frankentours Motorradreisen kann den Vertrag nach Reisebeginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages begründet ist. Frankentours Motorradreisen behält nach der Kündigung den Anspruch auf den Gesamtpreis, muss sich jedoch gegebenenfalls den Wert ersparter Aufwendungen oder Vorteile anrechnen lassen.

Frankentours Motorradreisen kann bei Nichterreichen einer in der betreffenden Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl den Reisevertrag kündigen. Sobald feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird, ist Frankentours Motorradreisen verpflichtet, dem Reisenden, spätestens bis 4 Wochen vor Reisebeginn, hiervon in Kenntnis zu setzen. Der Reisende erhält unverzüglich bereits geleistete Zahlungen in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Rücktritt durch den Reisenden

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück, kann Frankentours Motorradreisen eine angemessene Entschädigung nach Maßgabe folgender pauschaler Stornokosten je angemeldeten Teilnehmer verlangen:

Bei Rücktritt

bis 30 Tage vor Reiseantritt 10% des Reisepreises

ab 29.-22. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises

ab 21.-15. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises

ab 14.-07. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises

ab 06.-02. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises

ab 01 Tag vor Reiseantritt und bei Nichterscheinen sowie bei Ausschluss von der Reise wegen fehlender Dokumente 90% des Reisepreises.

Der Reiseteilnehmer hat die Möglichkeit des Nachweises, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Frankentours Motorradreisen kann abweichend von den vorstehenden Pauschalbeträgen im Einzelfall eine höhere Entschädigung fordern, die dem Reisenden im Einzelnen konkret zu beziffern und zu belegen ist.

Vertragsbeendigung wegen höherer Gewalt

Bei Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung der Reise durch nicht vorhersehbare, von außen kommende nicht beherrschbare Umstände (höhere Gewalt) z.B. Krieg, innere Unruhen, Streik, Epidemien, hoheitliche Anordnungen wie z.B. Entzug der Landesrechte, Naturkatastrophen oder andere gleichgewichtige Vorfälle sind Frankentours Motorradreisen wie auch der Reisende zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Bei Kündigung kann Frankentours Motorradreisen für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von Frankentours Motorradreisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit

a)    ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b)    der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden nur wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Frankentours Motorradreisen haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der allgemeinen oder konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.

Frankentours Motorradreisen kann sich auf eine Haftungsbeschränkung oder einen Haftungsausschluss berufen, der für einen Leistungsträger aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften gegenüber Schadenersatzansprüchen gilt.

Allgemeine Bestimmungen für Motorradreisen

Aus Gründen der Witterung, der Straßenverhältnisse, der politischen oder sonstigen hoheitlich veranlassten Umstände oder aus sicherheitsbedingten Gründen können Änderungen der Fahrtroute, der Besichtigungsorte, der Hotels oder Zwischenübernachtungen erforderlich werden. Das gilt auch durch Unfall oder Krankheit eines Reiseteilnehmers verursachte Maßnahmen. Sofern Frankentours Motorradreisen derartige Änderungen nicht zu vertreten hat, sind für diese Änderungen jedwede Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Motorradtour ist der Besitz des Motorradführerscheins für den Zeitraum der Tour. Dieser ist mit dem Reisepass und den bei Anmietung des Fahrzeugs übergebenen Motorraddokumenten während der gesamten Tour mitzuführen.

Der Reisende ist verpflichtet, in eigener Verantwortung bei Übernahme des Motorrades dessen Verkehrssicherheit und Funktionsfähigkeit zu prüfen. Er ist auch für die tägliche Funktionskontrolle und die Kontrolle des Öl-/ Batteriewasserstandes verantwortlich. Für Schäden durch fehlendes Öl / Batteriewasser haftet der Reisende. Alle auftretenden Defekte, ungewöhnliche Betriebsgeräusche oder Unregelmäßigkeiten des Fahrverhaltens des Motorrades sind dem Tourguide unverzüglich anzuzeigen.

Der Reisende ist für die Einhaltung der landesüblichen Verkehrsregeln und die Wahl der angemessenen Geschwindigkeit allein verantwortlich, auch dann, wenn er dem Tourguide folgt. Er wird von dem Tourguide über etwaige Besonderheiten der örtlichen Verkehrsteilnehmer informiert.

Für alle durch den Reisenden oder von Dritten verschuldete Schäden, die aus der Teilnahme am Verkehr herrühren, ist eine Haftung durch Frankentours Motorradreisen ausgeschlossen, soweit kein (Mit-) Verschulden von Frankentours Motorradreisen vorliegt.

Die Motorräder sind haftpflicht- und vollkaskoversichert. Die Selbstbeteiligung des Reisenden ist pro Schadensfall begrenzt. Bei Übernahme des Motorrades verlangt der Vermieter eine Kaution in Höhe der maximalen Selbstbeteiligung. Die Höhe der Selbstbeteiligung ist aus der Reiseausschreibung ersichtlich. Der Versicherungsschutz gegen Diebstahl bezieht sich ausschließlich auf das Motorrad, nicht jedoch für das mitgeführte Gepäck. Während der Tour sind individuelle Ausfahrten nur nach Information und mit Einverständnis des Tourguides zulässig.

Auf allen von Frankentours Motorradreisen geführten Touren besteht Helmpflicht, auch wenn gesetzliche Vorschriften des jeweiligen Reiselandes dies nicht verpflichtend vorsehen.

Gewährleistungsansprüche des Reisenden und seine Obliegenheiten

Der Reisende ist verpflichtet, etwaige Mängel von Reiseleistungen unverzüglich der Reiseleitung anzuzeigen. Frankentours Motorradreisen kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine wenigstens gleichwertige Ersatzleistung angeboten wird. Frankentours Motorradreisen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

Bei einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Frankentours Motorradreisen innerhalb einer angemessenen Frist nach Mangelanzeige keine Abhilfe, kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Der Reisende schuldet Frankentours Motorradreisen den auf die in Anspruch genommenen Leistungen anfallenden Teil des Reisepreises.

Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eine Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise nur gegenüber Frankentours Motorradreisen geltend zu machen.

Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren ein Jahr nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise.

Abtretungsverbot

Eine Abtretung jeglicher Ansprüche des Reisenden gleich aus welchem Rechtsgrund an Dritte, auch an Ehegatten oder Verwandte ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reisenden durch Dritte im eigenen Namen ausgeschlossen.

Versicherungen

Es wird empfohlen eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung sowie eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Sämtliche Ansprüche aus derartigen Versicherungen sind vom Reisenden unmittelbar bei dem jeweiligen Versicherer geltend zu machen.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für Klagen gegen Frankentours Motorradreisen ist deren Sitz. Für Klagen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, dass dieser seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist Gerichtsstand am Sitz von Frankentours Motorradreisen. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Frankentours Motorradreisen und dem Reisenden findet deutsches Recht Anwendung.

Schlussbestimmungen

Alle auf Personen bezogenen Daten, die Frankentours Motorradreisen zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

Sollte einer der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Reisevertrages hiervon nicht berührt.

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Impressum:

Frankentours Motorradreisen Beckengasse 5 Tel.: 09191-33109 www.frankentours.de
  Inhaber: Donald Brunner 91353 Hausen Fax: 09191-33136 urlaub@frankentours.de
  Steuernummer: 217 207 90235