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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsschluss
Mit
der Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Reisende dem
Reiseveranstalter, Frankentours Motorradreisen, den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann
schriftlich, mündlich, fernmündlich oder online erfolgen.
Der
Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter
zustande. Der Reisende erhält von dem Reiseveranstalter mit
Annahme oder unverzüglich nach Vertragsabschluss eine Reisebestätigung
in Schrift- oder Textform.
Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt ab, so liegt ein
neues Angebot vor, an das Frankentours Motorradreisen für die
Dauer von 2 Wochen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der
Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende die
Annahme ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten (z.B.
durch Zahlung/Anzahlung des Reisepreises) erklärt.
Bezahlung
Bei
Abschluss des Reisevertrages (Buchungsbestätigung/Rechnung) ist
eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten.
Der
restliche Reisepreis ist, sofern zu diesem Zeitpunkt eine
ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl erreicht ist und die Durchführung
der Reise fest steht, bei der Aushändigung der Reiseunterlagen,
spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen.
Bei
kurzfristiger Buchung ab 3 Wochen vor Reisebeginn ist bei
feststehender Durchführung der Reise der gesamte Reisepreis
sofort fällig. Erst nach vollständiger Zahlung des Reisepreises
erhält der Reisende die Reiseunterlagen.
Frankentours Motorradreisen ist berechtigt, bei nicht
fristgerechter Zahlung nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag
zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Rücktritts-,
Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sowie verauslagte Beträge
sind sofort fällig.
Leistungen und Preise
Der
Inhalt des Reisevertrages wird ausschließlich durch die
Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in den für die Reise
gültigen Reiseausschreibungen von Frankentours Motorradreisen
bestimmt. Abänderungen und Nebenabreden, die von den
Reisebedingungen oder Leistungsbeschreibungen des Angebotes
abweichen, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch
Frankentours Motorradreisen. Reisebüros sind nicht berechtigt,
vom Leistungs- und Preisangebot von Frankentours Motorradreisen
abweichende Zusicherungen zu geben.
Frankentours Motorradreisen behält sich vor, die angebotenen
Leistungen und Preise vor Vertragsabschluss zu ändern.
Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss
Änderungen
oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, sind auch nach Vertragsschluss zulässig,
soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und
den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Frankentours
Motorradreisen behält sich insbesondere vor, die Streckenführung
von Rundreisen erforderlichenfalls abzuändern.
Frankentours Motorradreisen wird den Reisenden von Leistungsänderungen
oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Im Falle
einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist
der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurücktreten
oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu
verlangen, wenn Frankentours Motorradreisen in der Lage ist, eine
solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot
anzubieten. Der Reisende hat seine Rechte unverzüglich nach der
Erklärung von Frankentours Motorradreisen über die Änderung der
Reiseleistung geltend zu machen.
Preisanpassung
Liegt
der Reisebeginn später als 4 Monate nach Vertragsabschluss, so
ist Frankentours Motorradreisen bis 3 Wochen vor Reisebeginn
berechtigt, im Falle der Erhöhung der Abgaben für bestimmte
Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern, sofern die zur Erhöhung
führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten
waren:
Ändert
sich nach Abschluss des Reisevertrages der Wechselkurs für die
gebuchte Reise, kann Frankentours Motorradreisen die sich daraus
ergebene Erhöhung auf den Reisepreis umlegen.
Im
Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat
Frankentours Motorradreisen den Reisenden unverzüglich zu
informieren und den Preiserhöhungsgrund darzulegen.
Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisende
berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu
verlangen, wenn Frankentours Motorradreisen in der Lage ist, eine
solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot
anzubieten. Der Reisende hat gegenüber Frankentours
Motorradreisen unverzüglich nach Eingang der Preiserhöhungsmitteilung
zu erklären, welche der Rechte er geltend macht.
Rücktritt und Kündigung durch Frankentours Motorradreisen
Frankentours
Motorradreisen kann den Vertrag nach Reisebeginn ohne Einhaltung
einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung des
Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn
er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die
sofortige Beendigung des Vertrages begründet ist. Frankentours
Motorradreisen behält nach der Kündigung den Anspruch auf den
Gesamtpreis, muss sich jedoch gegebenenfalls den Wert ersparter
Aufwendungen oder Vorteile anrechnen lassen.
Frankentours Motorradreisen kann bei Nichterreichen einer in
der betreffenden Reiseausschreibung genannten
Mindestteilnehmerzahl den Reisevertrag kündigen. Sobald
feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der
Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird, ist Frankentours
Motorradreisen verpflichtet, dem Reisenden, spätestens bis 4
Wochen vor Reisebeginn, hiervon in Kenntnis zu setzen. Der
Reisende erhält unverzüglich bereits geleistete Zahlungen in
voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen.
Rücktritt durch den Reisenden
Der
Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.
Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim
Reiseveranstalter. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück,
kann Frankentours Motorradreisen eine angemessene Entschädigung
nach Maßgabe folgender pauschaler Stornokosten je angemeldeten
Teilnehmer verlangen:
Bei Rücktritt
bis
30 Tage vor Reiseantritt 10% des Reisepreises
ab
29.-22. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
ab
21.-15. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises
ab
14.-07. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
ab
06.-02. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises
ab
01 Tag vor Reiseantritt und bei Nichterscheinen sowie bei
Ausschluss von der Reise wegen fehlender Dokumente 90% des
Reisepreises.
Der Reiseteilnehmer hat die Möglichkeit des Nachweises, dass
ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die
Pauschale ist. Frankentours Motorradreisen kann abweichend von den
vorstehenden Pauschalbeträgen im Einzelfall eine höhere Entschädigung
fordern, die dem Reisenden im Einzelnen konkret zu beziffern und
zu belegen ist.
Vertragsbeendigung wegen höherer Gewalt
Bei Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung der Reise
durch nicht vorhersehbare, von außen kommende nicht beherrschbare
Umstände (höhere Gewalt) z.B. Krieg, innere Unruhen, Streik,
Epidemien, hoheitliche Anordnungen wie z.B. Entzug der
Landesrechte, Naturkatastrophen oder andere gleichgewichtige Vorfälle
sind Frankentours Motorradreisen wie auch der Reisende zur
fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Bei Kündigung
kann Frankentours Motorradreisen für erbrachte oder noch zu
erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen.
Haftungsbeschränkung
Die
vertragliche Haftung von Frankentours Motorradreisen für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt, soweit
a)
ein
Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wird oder
b)
der
Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden
nur wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
Frankentours
Motorradreisen haftet nicht für Leistungsstörungen im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden und die in der allgemeinen oder konkreten
Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistung
gekennzeichnet sind.
Frankentours Motorradreisen kann sich auf eine Haftungsbeschränkung
oder einen Haftungsausschluss berufen, der für einen Leistungsträger
aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen
beruhenden gesetzlichen Vorschriften gegenüber Schadenersatzansprüchen
gilt.
Allgemeine Bestimmungen für Motorradreisen
Aus
Gründen der Witterung, der Straßenverhältnisse, der politischen
oder sonstigen hoheitlich veranlassten Umstände oder aus
sicherheitsbedingten Gründen können Änderungen der Fahrtroute,
der Besichtigungsorte, der Hotels oder Zwischenübernachtungen
erforderlich werden. Das gilt auch durch Unfall oder Krankheit
eines Reiseteilnehmers verursachte Maßnahmen. Sofern Frankentours
Motorradreisen derartige Änderungen nicht zu vertreten hat, sind
für diese Änderungen jedwede Gewährleistungsansprüche
ausgeschlossen.
Voraussetzung
für die Teilnahme an einer Motorradtour ist der Besitz des
Motorradführerscheins für den Zeitraum der Tour. Dieser ist mit
dem Reisepass und den bei Anmietung des Fahrzeugs übergebenen
Motorraddokumenten während der gesamten Tour mitzuführen.
Der
Reisende ist verpflichtet, in eigener Verantwortung bei Übernahme
des Motorrades dessen Verkehrssicherheit und Funktionsfähigkeit
zu prüfen. Er ist auch für die tägliche Funktionskontrolle und
die Kontrolle des Öl-/ Batteriewasserstandes verantwortlich. Für
Schäden durch fehlendes Öl / Batteriewasser haftet der Reisende.
Alle auftretenden Defekte, ungewöhnliche Betriebsgeräusche oder
Unregelmäßigkeiten des Fahrverhaltens des Motorrades sind dem
Tourguide unverzüglich anzuzeigen.
Der
Reisende ist für die Einhaltung der landesüblichen
Verkehrsregeln und die Wahl der angemessenen Geschwindigkeit
allein verantwortlich, auch dann, wenn er dem Tourguide folgt. Er
wird von dem Tourguide über etwaige Besonderheiten der örtlichen
Verkehrsteilnehmer informiert.
Für
alle durch den Reisenden oder von Dritten verschuldete Schäden,
die aus der Teilnahme am Verkehr herrühren, ist eine Haftung
durch Frankentours Motorradreisen ausgeschlossen, soweit kein
(Mit-) Verschulden von Frankentours Motorradreisen vorliegt.
Die
Motorräder sind haftpflicht- und vollkaskoversichert. Die
Selbstbeteiligung des Reisenden ist pro Schadensfall begrenzt. Bei
Übernahme des Motorrades verlangt der Vermieter eine Kaution in Höhe
der maximalen Selbstbeteiligung. Die Höhe der Selbstbeteiligung
ist aus der Reiseausschreibung ersichtlich. Der
Versicherungsschutz gegen Diebstahl bezieht sich ausschließlich
auf das Motorrad, nicht jedoch für das mitgeführte Gepäck. Während
der Tour sind individuelle Ausfahrten nur nach Information und mit
Einverständnis des Tourguides zulässig.
Auf allen von Frankentours Motorradreisen geführten Touren
besteht Helmpflicht, auch wenn gesetzliche Vorschriften des
jeweiligen Reiselandes dies nicht verpflichtend vorsehen.
Gewährleistungsansprüche des Reisenden und seine
Obliegenheiten
Der
Reisende ist verpflichtet, etwaige Mängel von Reiseleistungen
unverzüglich der Reiseleitung anzuzeigen. Frankentours
Motorradreisen kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine
wenigstens gleichwertige Ersatzleistung angeboten wird.
Frankentours Motorradreisen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie
einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Bei
einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der
Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises
(Minderung) verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es
der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
Wird
eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und
leistet Frankentours Motorradreisen innerhalb einer angemessenen
Frist nach Mangelanzeige keine Abhilfe, kann der Reisende den
Reisevertrag kündigen. Der Reisende schuldet Frankentours
Motorradreisen den auf die in Anspruch genommenen Leistungen
anfallenden Teil des Reisepreises.
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle
Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche
wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der
Reisende innerhalb eine Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise nur gegenüber Frankentours Motorradreisen
geltend zu machen.
Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur
geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der
Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche wegen nicht
vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren ein Jahr nach
vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise.
Abtretungsverbot
Eine Abtretung jeglicher Ansprüche des Reisenden gleich aus
welchem Rechtsgrund an Dritte, auch an Ehegatten oder Verwandte
ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der
Ansprüche des Reisenden durch Dritte im eigenen Namen
ausgeschlossen.
Versicherungen
Es wird empfohlen eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
sowie eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Sämtliche
Ansprüche aus derartigen Versicherungen sind vom Reisenden
unmittelbar bei dem jeweiligen Versicherer geltend zu machen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für Klagen gegen Frankentours Motorradreisen
ist deren Sitz. Für Klagen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz
des Reisenden maßgebend, es sei denn, dass dieser seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat oder der Wohnsitz
oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist. In diesen Fällen ist Gerichtsstand am Sitz von
Frankentours Motorradreisen. Auf das gesamte Rechts- und
Vertragsverhältnis zwischen Frankentours Motorradreisen und dem
Reisenden findet deutsches Recht Anwendung.
Schlussbestimmungen
Alle
auf Personen bezogenen Daten, die Frankentours Motorradreisen zur
Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz
gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
Sollte
einer der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden,
wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des
Reisevertrages hiervon nicht berührt.
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